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   BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12   

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https://dejure.org/2015,12693
BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12 (https://dejure.org/2015,12693)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2015 - 4 AZR 702/12 (https://dejure.org/2015,12693)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 (https://dejure.org/2015,12693)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Gewässerwarts; Tariflücke; Arbeitsvorgang

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke - Arbeitsvorgang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 BAT, § 17 Abs 1 S 1 TVÜ-L, Anl 1a Teil I VergGr Vc BAT
    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke - Arbeitsvorgang

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 72 Abs. 3 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 22, 23 BAT, §§ 1, 3, 22 BAT, § 22 BAT, Anlage 1a zum BAT, Abschnitt V Nr. 23 BRTV, § 291 Satz 1 Halbs. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 291 Satz 1 Halbs. 2

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines als Wege- und Gewässerwart tätigen gelernten Maurers im Rahmen des BAT und des TV-L

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke - Arbeitsvorgang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines als Wege- und Gewässerwart tätigen gelernten Maurers im Rahmen des BAT und des TV-L

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung und Tariflücke - der Gewässerwart und der TV-L

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1024
  • BB 2015, 1524
  • NZA-RR 2015, 427
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., s. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) auch im Hinblick auf die Verzinsung (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig.

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen verkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 33; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 24 mwN) .

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Berufungsurteil - wie hier - erkennen lässt, wie das Landesarbeitsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff verstanden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - aaO; 6. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - Rn. 20 mwN) .

    Das Landesarbeitsgericht wird danach zu prüfen haben, ob die Tätigkeit des Klägers gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbständige Leistungen erfordert (zu den tariflichen Anforderungen vgl. insgesamt BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36, 42 mwN) .

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen verkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 33; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 24 mwN) .

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (st. Rspr., BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien des BAT die Tätigkeit eines jeden öffentlichen Angestellten mit ihrem Regelungswerk erfassen wollten (vgl. §§ 1, 3, 22 BAT; BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - zu II 4 b der Gründe) .

    Deshalb kann im Bereich des BAT eine Tariflücke nur dann angenommen werden, wenn die zu beurteilende Tätigkeit keinen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen hat (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - aaO) .

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    aa) Erfüllt die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Geltungsbereich eines Tarifvertrags keines der in der tariflichen Vergütungsordnung geregelten Tätigkeitsmerkmale, kann eine Tariflücke vorliegen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 19) .

    Dabei kann das Unterlassen einer Regelung ihren Grund auch darin haben, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 21) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., s. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) auch im Hinblick auf die Verzinsung (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig.
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (st. Rspr., BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18; 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., s. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) auch im Hinblick auf die Verzinsung (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig.
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Hierfür reicht die theoretische Möglichkeit, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Angestellte zu übertragen, nicht aus (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 374/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Der Umstand, dass die Beklagte eine solche Ausbildung für die Tätigkeit eines Gewässerwarts verlangt, bedeutet nicht zugleich, dass sie für die auszuübende Tätigkeit auch im Tarifsinne erforderlich ist (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 374/10 - Rn. 37) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Berufungsurteil - wie hier - erkennen lässt, wie das Landesarbeitsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff verstanden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - aaO; 6. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - Rn. 20 mwN) .
  • LAG Hamburg, 27.06.2012 - H 6 Sa 102/11

    Eingruppierung eines Gewässerwartes der Freien und Hansestadt Hamburg

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Es handelt sich um einen Feststellungsantrag, wie er bei Eingruppierungsklagen allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach § 256 Abs. 1 ZPO einschließlich des Zinsantrages keine prozessualen Bedenken bestehen ( vgl. BAG 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 14 mwN. ).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Die als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässige (st. Rspr., sh. nur BAG 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 14) Klage ist insgesamt unbegründet.
  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Vertritt er die Auffassung, seine Tätigkeit erfülle die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals einer höheren als der vom Arbeitgeber angenommenen Entgeltgruppe, obliegt es ihm, je nach Lage und Erfordernissen des Einzelfalls diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, die tariflichen Anforderungen des beanspruchten Tätigkeitsmerkmals der maßgebenden Entgeltgruppe - unter Einschluss etwaiger darin vorgesehener Qualifizierungen - seien im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt (st. Rspr., etwa BAG 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 35; 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18, jew. mwN; grdl.

    Dies ist etwa der Fall, wenn das Tätigkeitsmerkmal der höheren Entgeltgruppe gegenüber der sog. Ausgangsentgeltgruppe eine weitere, tariflich höher bewertete Anforderung vorsieht (vgl. etwa BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 678/16 - Rn. 37 mwN: Tätigkeit auf einem "Peilschiff"; 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 37: neben "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" zusätzlich "selbständige Leistungen") .

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